| Fach | - BGB mit Bezügen zum Straßenverkehrs- und Vers. Recht |
| Fachbereich/e | - Kommunaler Verwaltungsdienst _______________________ |
| Einstellungsjahrgang | - 1990 _______________________________________________ |
| Hilfsmittel | - BGB, Pappermann, Auszug aus VO-"Schwacke-Liste" ____ |
| Seitenzahl | - 4 __________________________________________________ |
Sachverhalt:
Der 18-jährige Bäckerlehrling Karl-Gustav König (K)
befand sich am 11.02.92 gegen 6:30 Uhr auf dem Weg von seinem geheimen
Zweit-Wohnsitz zu seiner Arbeitsstätte in Meierberg/NW. Auf dem Beifahrersitz
des Mercedes 450 SE (Baujahr 1987) saß die 17-jährige Karin,
Tochter seines Arbeitgebers, welche gleichzeitig auch die Freundin des
K ist. Halter des Fahrzeuges ist Frau Isolde König, Mutter des K.
Von der Benutzung des Fahrzeuges wußte sie nichts. Auch Herr Günther
Held (H), Bäckergesell und Arbeitskollege des K, war zur gleichen
Zeit mit seinem VW Golf CL (Baujahr 1990, 75 PS) auf dem Weg zur Arbeit.
An der Europa-Kreuzung trafen sich die beiden.
Während K in einem Moment der Unaufmerksamkeit das Zeichen
291 StVO mißachtete und H ihn grüßte, dabei jedoch beide
Hände zur Hilfe nahm und die Gewalt über das Steuer verlor, prallten
beide zusammen, Dabei verletzte sich K so schwer, daß stationäre
Krankenhausbehandlung nicht mehr erforderlich wurde. Karin verschluckte,
da sie gerade mit Schminkarbeiten beschäftigt war, einen Lippenstift.
Der Aufprall kann hierfür als ursächlich angesehen werden. H
quetschte sich einen Zeigefinger, als er versuchte, vor dem Zusammenprall
noch schnell das Radio auszumachen.
Aufgabe 1: Erörtern Sie rechtsgutachtlich, wie
sich ein 18-jähriger Bäckerlehrling neben der Benutzung eines
Mercedes 450 SE und einem geheimen Zweit-Wohnsitz auch noch eine Freundin
leisten kann, die, nebenbei erwähnt, gar nicht mal schlecht aussieht.
(Gehen Sie bei Ihrer Begründung davon aus, daß das Gehalt
eines Bäckerlehrlings 487,21 DM im 2. LJ beträgt und daß
K Zigaretten der Marke "Lord" rauchte.
Aufgabe 2: H verlangt Schadensersatz für seinen
Wagen von der Versicherung der IK. In welcher Höhe kann er ihn verlangen?
(Rechnerische Begründung ist ausreichend)
Aufgabe 3: Wie hoch ist das Mitverschulden der beiden
Fahrer insgesamt, und wie kommt es, daß es über 100 % liegt?
Aufgabe 4: Welche Auswirkungen hat ein schockbedingt
verschluckter Lippenstift (Marke Chicogo, 7,95 DM) auf die Verdauungsorgane
einer 17-jährigen Freundin? Kann sie Schadensersatz für durchtrennte
Magenwände verlangen, und wenn ja, von wem?
Abwandlung bzw. Fortsetzung des Sachverhalts:
Karins 63-jähriger Verlobter Detlev Malzahl hielt sich zufälligerweise
ebenfalls an der Europa-Kreuzung auf. Er ist Polizeihauptmeister a.D.,
doch regelt er gern in der Freizeit den Verkehr, da er die Zeichen der
StVO, hier insbesondere Zeichen 291, verabscheut. Er sah bereits den Mercedes
herankommen und mit ihm auch seine Verlobte und wollte nun augenblicklich
seinen Nebenbuhler und Karin zur Rede stellen. Dabei geriet er zwischen
die beiden Fahrzeuge. Als pensionsberechtigter Beamter a.D. ist ihm selbstverständlich
kein Mitverschulden anzulasten.
Durch die Wucht des Aufpralls überschlug sich der Golf. Detlev
Malzahn hingegen konnte sich augenblicklich befreien und stürmte auf
K zu. Leider jedoch stolperte er dabei in einen offenstehenden Gully. Bedingt
durch diesen Umstand zog er sich - merkwürdig genug - eine starke
Bronchitis zu, doch ist er gottlob Mitglied im Verein Deutscher Taubenzüchter,
und über diesen zusätzlich krankenversichert.
Der Mercedes des K rutschte gegen eine Litfassäule, auf welcher
die GRÜNEN zum Volkszählungsboykott aufriefen, und vor der Klaus,
der 6-jährige Sohn des Arbeitgebers von K, allerdings nicht verwandt
oder verschwägert i.S.d. § 1587 BGB mit Karin, gerade ein menschliches
Bedürfnis größerer Kategorie befriedigte.
Aufgabe 5: Stellen Sie dar, ob und inwieweit Klaus'
Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt hatte.
(Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, daß dies nicht der Fall
sein kann, reichen Sie entweder bei Ihrem Dienstherrn die Kündigung
aus dem Beamtenverhältnis schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
ein oder fertigen Sie ein Hilfsgutachten, in welchem Sie zu der Frage Stellung
beziehen, ob hier ein Fall von Erregung öffentlichen Ärgernisses,
verursacht durch Klaus' Mutter als Zustandsstörerin vorliegt und ob
die Ordnungsbehörde Meierberg hier unter Berufung auf die Generalklausel
eingreifen mußte.
(Fragen im Rahmen der Ermessensprüfung, die durchaus auftreten
konnten, sind unbeachtlich.)
Aufgabe 6: Wurde das Wort "Litfassäule" richtig
geschrieben? (Beziehen Sie Ihre Ausführungen auf die von Konrad Duden
im Band "Deutsche Rechtschreibung und Grammatik, 47. Auflage, (c) by K.Duden
1923, Niederwunsen, aufgestellten Reglementierungen.)
Aufgabe 7: Wie kam Detlev Malzahl auf den idiotischen
Gedanken, er sei stärker als ein Mercedes 450 SE?
(Gehen Sie hierbei insbesondere auf politisch-soziologische und
psycho-medizinische Aspekte ein.
Aufgabe 8: Unterstellen Sie, daß das Sozialamt
Neuerbeck bei Meierberg im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen §§
28 ff BSHG sowie nach Maßgabe des § 14 BSHG (Übernahme
von Beerdigungskosten) Leistungen erbracht hat. Wer also bezahlt die demolierte
Litfassäule und wer ersetzt dem Sozialamt Neuerbeck die Kosten für
den demolierten Klaus?
(Bearbeitungshinweis: Etwaige Ansprüche der GRÜNEN aus
dem Parteiengesetz sind nicht zu prüfen. K's Beerdigung spielt im
Rahmen der Kostenerstattung eine eher untergeordnete Rolle, zumal Karin
bereits nach der Messe wieder ging, um sich einen neuen Lippenstift zu
besorgen.)
Weitere Abwandlung des Sachverhalts:
Über die Europa-Kreuzung führt (klausurbedingt) eine Straßenbahnlinie.
Frau Irene Mullenmeister, emanzipierte, aber gleichwohl gem. § 107
BG8 beschränkt geschäftsfähige Straßenbahn-Fahrerin
der Bogestra-Verkehrsgesellschaft, erkannte den Blechknäuel auf den
Schienen zu spät und raste mit einer Geschwindigkeit von genau 87
km/h, welche unter kuriosen Umständen von einem Starenkasten der Stadt
Meierberg/NW gemessen wurden, in die beiden bereits schrottreifen Autos.
Die Tatsache, daß ihr Blut einen Alkoholgehalt von 3,6 Promille aufwies,
mag dabei eine gewisse Rolle gespielt haben.
Aufgabe 9: Wie ist die Rechtslage?
(Anmerkung: Hierbei ist (logischerweise) auch auf die Frage einzugehen,
ob zwischen den Fahrgästen und der Bogestra-Verkehrsgesellschaft ein
wirksamer Beförderungsvertrag - Dienstvertrag - zustande gekommen
ist.
Weiterer Hinweis: Die Bogestra-VG ist eine Aktiengesellschaft,
deren Anteile zu 51 % beim Bankhaus "Wucher & Raff" liegen, zu 49 %
beim Arbeitgeber von K und H, Vater von Karin, der, bevor er einen Arbeitnehmer
einstellt, erwartet, daß diese die Hälfte ihres Gehalts im Investmentfonds
der Bogestra-VG einlegen. Die Durchschnittliche Jahresrendite beträgt
0,57 %.)
4. Fortsetzung des Sachverhalts:
Der 77-jährige, bereits senile, zudem an katatonischer Schizophrenie
leidende Hauptmann Fritz Hansen ist Tornado-Pilot bei der DEUTSCHEN LUFTWAFFE.
Als er auf seinem Routineflug die Massenkarambolage auf der Europa-Kreuzung
erblickt, vermutet er dahinter einen ukrainischen Überraschungsangriff
als nuklearen Erstschlag! Aus diesem Beweggrund geht er zum Sturzflug über
Er setzte dabei auch ein Maschinengewähr der Gattung UZI ein. Bedingt
durch den Schußwaffengebrauch, entschloß sich nunmehr die Ordnungsbehörde
Meierberg, endlich einzugreifen, kam aber zu spät. Fritz Hansens Tornado
konnte nicht mehr abgefangen werden und fiel in den Trümmerhaufen.
Ein Mitverschulden ist ihm anzulasten in Höhe von 38,78 v.H.,
da er schuldhaft den vorgeschriebenen Flugkurs um 180 Grad verfehlte. Er
hatte sich bisweilen zwar gefragt, warum ihn die ostfriesischen Küstengebiete
derart an Meierberg/NW erinnern, hielt dies später jedoch für
eine gute Tarnung des ukrainischen Heeres und ignorierte die Halluzination,
ohne vorher den Beistand seines geistlichen Betreuers, Pater Rigobert Holdensaum,
erbeten zu haben.
Hansen selbst blieb bei dem Absturz unverletzt, da er sich geistesgegenwärtig
vor Aufschlag die Ohren zuhielt. Umherfliegende Trümmerteile trafen
jedoch den reinrassigen Edel-Pudel Hans-Georg, der zur selben Zeit von
seinem Herrchen, dem Kühlschrank-Fabrikanten Paul X, ausgeführt
wurde. Auf dem Weg ins Krankenhaus erlag der Pudel seinen Verletzungen.
Sterbegeld wurde - sehr zum Ärger von Herrn X - seitens der AOK Neuerbeck
nicht geleistet. Im übrigen hielt Herr X den Hund aus reiner Tierliebe.
Aufgabe 10: Hat nun die Bundeswehr - zumindest anteilmäßig
- die Bestattungskosten für Hans-Georg zu tragen und wer ist als Gläubiger
anzusehen, wenn Herr X eine Fischgräte verschluckt und wegen Selbstverstümmelung
keine Ansprüche aus seiner privaten Unfallversicherung hat?
Aufgabe 11: Wie beurteilen Sie die menschliche Situation
von Fritz Hansen, der sich nicht bereichern wollte?
Aufgabe 12: Welche Motivation kann ein Tierhalter
besitzen, seinen Pudel Hans-Georg zu nennen?
5. Fortsetzung des Sachverhalts:
Die Bundeswehr weigert sich in Anbetracht der angespannten Haushaltslage,
sich an den Bestattungskosten zu beteiligen. Sie beruft sich dabei auf
Einrede der Verjährung und legt zugleich form- und fristgerecht Widerspruch
gegen einen Mahnbescheid des X ein.
Aufgabe 13: Ist der Verwaltungsrechtsweg überhaupt
gegeben? Unterstellen Sie, daß Herr Maler als Großindustrieller
Mitglied der F.D.P. ist und demnächst Bundespräsident wird, also
Verfassungsorgan sein wird.
Aufgabe 14: Besteht die Möglichkeit, den Rechtsstreit
vor einem ordentlichen Gericht auszutragen, wenn sich die Bundeswehr nunmehr
auf § 2435 des Allgemeinen Preußischen Landrechts von 1798 stützt
und damit auch die Zulässigkeit der Klage begründet?
Letzte Fortsetzung des Sachverhalts:
So sonderbar es auch klingen mag, aber Herr X verlor den Rechtsstreit,
den das Bundesverfassungsgericht unter Berufung auf Art. 93 I Nr. 4a GG
als Verfassungsbeschwerde für zulässig erachtete.
Herr X droht nun seinerseits (wir befinden uns - zur Information
- jetzt wieder im Zivil- und Strafrecht) mit einem Kühlschrank-Embargo
gegen Grönland. Der zuständige Rentenversicherungsträger
leitete daraufhin sofort Rehabilitationsmaßnahmen für die Wiederbelebung
nach Exhumierung von Hans-Georg ein.
Die Bundeswehr ließ aus gut unterrichteten Kreisen durchsickern,
sie werde alle Neuerbecker und Meierberger Bürger - falls erforderlich
- sofort internieren, die sich zum Zeitpunkt des Unfalls gerade auf der
Insel Thule befanden, um einen neuen Staat auszurufen.
Aufgabe 15: Ist der in Klammern (()) angegebene Bearbeiterhinweis
eine klausurtechnische Finte?
Aufgabe 16: Erläutern Sie, ob es sinnvoll wäre,
wenn Grönland nun ein Sardinen-Embargo erwägen würde (unter
Berücksichtigung aller kalkulatorischen Zinsverluste), mit dem Ziel,
eine Überführung des noch toten Pudels nach Thule zu erzwingen
und wenn ja, verträgt Herr X überhaupt Sardinen und kann er gegebenenfalls
Ansprüche auch gegen Karin, die ihm seit neuestem schöne Augen
gemacht hat, haben?
(Beachten Sie, daß Grönland kein Verwaltungsakt i.S.d.
§ 35 VwVfG/NW ist, das Gesetz aber trotzdem Anwendung findet, weil
Meierbeck ja bekanntlich in NW liegt und davon auszugehen ist, daß
dies auch auf Neuerbeck zutrifft, auch wenn der Arbeitgeber von K keine
Behörde ist.)
Anmerkung des Klausurstellers:
Nach eingehender Erfassung des Sachverhalts werden Sie festgestellt
haben, daß die Aufgabenstellung eine besonders ausführliche
Bewertung der Detailfragen verlangt. Zum Trost und zur Ermutigung sei gesagt,
daß das Nichtbestehen dieser Klausur immerhin noch als Bestandene
Laufbahnprüfung für den Botendienst (s. LBG) gewertet werden
kann.
Wenn Sie sich Extra-Punkte verdienen wollen, sollten Sie, falls
die Zeit reicht, auch noch hierzu Stellung nehmen.